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Falsche Bankberatung

Wer von seiner Bank durch eine Falschberatung zum Kauf von Zertifikaten und anderen riskanten Wertpapieren verleitet wurde, hat unter bestimmten Umständen gute Chancen, sein Geld zurück zu bekommen. Zu wissen, dass die Bank falsch beraten hat, reicht aber nicht, Anleger müssen die Falschberatung auch beweisen können. Greift der Anleger seine Bank an, legt diese oft ein Dokument vor, in dem das Beratungsgespräch mit Angaben zum Anleger und seinen Wünschen skizziert ist. Wer dort als risikobereit eingestuft wurde und unterschrieben hat, steht schlecht da.

Schlecht für die Bank sieht es hingegen aus, wenn ihre Mitarbeiter beim Gespräch keinen Fragebogen ausgefüllt haben oder wenn der Kunde nicht unterschrieben hat. Auch wenn die Bank den Anleger nicht darauf hingewiesen hat, dass sie für den Verkauf der Kapitalanlage Provision bekommt, hat er Chancen auf Schadenersatz. Das gilt auch für Käufer von Lehman-Zertifikaten, die ab dem März 2008 erstanden wurden. Nach Ansicht von Lehman-Opfer-Anwälten hätten die Bankmitarbeiter spätestens ab dann in der Beratung darauf hinweisen müssen, dass sich die Situation bei Lehman verschlechtert hatte.

Bevor Anleger vor Gericht ziehen, können sie auch erst einmal ohne Anwalt die Schlichtungsstelle ihrer Bank anrufen. Das Verfahren ist kostenlos. Wer allerdings mit Zeugen die Falschberatung belegen will, geht besser gleich vor Gericht. Der ausführliche Test findet sich in der Dezember-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und unter www.test.de im Internet. (Foto/Quelle: Stiftung Warentest/News-Reporter.NET/SV)

Veröffentlicht in:Allgemeines
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