Viele Gasversorger bieten derzeit ihren Kunden Sonderverträge mit Festpreisvereinbarung an. Doch Vorsicht: Mit diesen Verträgen verwehren die Gasversorger häufig die Anpassung an sinkende Gaspreise und binden die Kunden über mehrere Jahre an die festgeschriebenen Preise. Nach den stark gesunkenen Ölpreisen sind Gaspreissenkungen jedoch überfällig.
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg weist darauf hin, dass Festpreisverträge für die Kunden nur Sinn ergeben, wenn während der Vertragslaufzeit Preissteigerungen zu erwarten sind. Mit den Festpreisverträgen verwehren die Gasversorger nämlich nicht nur die Anpassung an sinkende Gaspreise, sondern auch die Möglichkeit, Widerspruch wegen nicht angemessener Preise einzulegen. Dieses Recht hat der Gesetzgeber in der Grundversorgungsverordnung festgelegt.
Festpreisverträge müssen deshalb Klauseln enthalten, die Preissenkungen weitergeben. Gaskunden, die sich gegen hohe Gaspreise wehren möchten, finden hilfreiche Informationen unter www.vz-bw.de/gaspreis. (Foto: News-Reporter.NET/as)