Nahrungsergänzungsmittel und Kosmetika, die über das Internet versendet werden, enthalten oft unzulässige Substanzen oder werden irreführend beworben. Zu diesem Ergebnis kam das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) Karlsruhe bei einer Recherche zu mehr als 500 Anti-Aging- oder Schlankheitsmitteln. Ein Großteil dieser Produkte wurde nur über das Internet, aber nicht über Apotheken vertrieben.
Etwa ein Viertel der Nahrungsergänzungsmittel enthielt verschreibungspflichtige Wirkstoffe wie das Schlankheitsmittel Rimonabant. Nur etwa ein Drittel der geprüften Produkte bestand ausnahmslos aus zulässigen Substanzen. Zudem wurden irreführende Werbeaussagen und nicht zugelassene Zusatzstoffe festgestellt.
„Internetangebote sollten kritisch hinterfragt werden – das gilt für Arzneimittel genauso wie für Nahrungsergänzungsmittel“, so Magdalene Linz, Präsidentin der Bundesapothekerkammer. „Gerade im Bereich der Lifestyle-Präparate sollten sich Verbraucher vom Apotheker unabhängig informieren lassen, statt sich auf windige Geschäftemacher einzulassen.“ (Foto: ABDA/News-Reporter.NET/as)